Die Strafverfolger in Nordrhein-Westfalen haben 2021 nach einer aktuellen Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 1.198 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Internet“ registriert. 940 der angezeigten Fälle von sexualisierter, digitaler Gewalt konnten aufgeklärt werden (78,5 Prozent).
Die Zahlen gehen aus der Antwort von Justiz- und Innenministerium auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Mittwochausgabe berichtet. Am häufigsten wurde demnach das „Einwirken auf Kinder“ nach dem inzwischen mehrfach reformierten Paragrafen 176 des Strafgesetzbuches registriert. Dieses kann etwa dann vorliegen, wenn der Täter versucht, das Kind über Chats, Messengerdienste, SMS, per Videotelefonie oder soziale Medien zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder es durch Pornografie dazu zu bewegen, solche Handlungen an sich oder anderen vorzunehmen. Von den 1.088 Fällen wurden 861 aufgeklärt. Anja Butschkau, Sprecherin für Gleichstellung und Frauen der SPD-Landtagsfraktion, geht von einem großen Dunkelfeld aus, das nicht zur Anzeige gebracht werde. Sie forderte eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Themenbereichs. Man müsse wissen, welches Ausmaß sexualisierte Gewalt im Internet habe und vor allem wie es sich auf die Opfer auswirke, so Butschkau.
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