Trotz der für viele Betriebe existenzbedrohenden Coronakrise verzichtet die überwältigende Mehrheit der Selbstständigen in Deutschland weiterhin auf eine freiwillige Absicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Donnerstagausgabe berichtet.
Demnach sind nur zwei Prozent aller Selbstständigen oder rund 70.000 Kleinunternehmer gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Die Zahl der versicherten Unternehmer ist auch nach dem Corona-Ausbruch vor drei Jahren nicht gestiegen, obwohl die Pandemie viele Selbstständige, insbesondere Dienstleister, in Existenznot stürzte. 2006 waren noch sieben Prozent der Unternehmer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung. Selbstständige haben anders als abhängig Beschäftigte kein Anrecht auf Kurzarbeitergeld. Während der Pandemie mussten in Not geratene Selbstständige daher Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) beantragen. Die Arbeitslosenversicherung wäre für viele Betroffene die bessere Alternative gewesen. Doch auch aktuell wollen nur etwa 3.000 bis 4.000 Gründer die Arbeitslosenversicherung beantragen, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen im Schnitt knapp 79 Euro pro Monat. Im Versicherungsfall beziehen sie ein unterschiedlich hohes Arbeitslosengeld, differenziert nach vier Qualifikationsstufen von 947 Euro (keine Ausbildung, keine Kinder) bis zu 1.700 Euro pro Monat (Hoch-/ Fachhochschule, keine Kinder). „Während abhängig Beschäftigte ihren Lebensstandard zumindest für eine kurze Zeit über Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeit absichern können, fehlt das Selbstständigen im Notfall“, sagte Linken-Politikerin Jessica Tatti. Kleinen Selbstständigen, die schon im Normalfall gerade so über den Monat kämen, bliebe dann nur noch der Gang zum Jobcenter. „Die Corona-Pandemie hat das schonungslos klar gemacht“, so Tatti. Die Bundesregierung dürfe davor nicht weiter die Augen verschließen. „Selbstständige sollten obligatorisch der Arbeitslosenversicherung angehören, zu Beiträgen, die sie sich leisten können. Auch das Kurzarbeitergeld muss für Selbstständige zugänglich gemacht werden“, forderte sie.
Foto: Bundesagentur für Arbeit [dts]