Landesrechnungshof kritisiert auch neuen NRW-Rettungsschirm

Die schwarz-grüne Landesregierung in NRW muss sich erneut scharfe Kritik an ihrer Haushaltspolitik gefallen lassen. Das berichtet die “Rheinische Post” unter Berufung auf eine neue Stellungnahme des Landesrechnungshofs für den Landtag.

Darin heißt es: “Die erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage ist eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schuldenbremse. Diese erhebliche Beeinträchtigung ist nicht hinreichend begründet.” So sei der Finanzbedarf nicht konkretisiert. Zudem seien die Möglichkeiten zur Verringerung der Kreditaufnahme nicht hinreichend dargelegt. Weiter heißt es: “Die gesetzliche Zweckbestimmung des Sondervermögens `Krisenbewältigung` ist nicht hinreichend bestimmt und deshalb zu präzisieren.” Zugleich fordert der Landesrechnungshof, dass das Land sagen müsse, ab welchem Zeitpunkt es mit der auf 25 Jahren angelegten Tilgung beginnen wolle.

Foto: Landtag von Nordrhein-Westfalen [dts]

Previous Post

Geiselnehmer von Dresden war “geringfügig vorbestraft”

Next Post

Bericht: Milliardenrisiko bei Gasspeichern seit Juni bekannt

Related Posts

FDP-Parteitag beendet

Die FDP hat ihren zweitägigen Parteitag in Berlin am Sonntagmittag nach abschließenden Antragsberatungen beendet. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hob…
Mehr anzeigen