Kompromiss beim „Bürgergeld“ sieht geringeres Schonvermögen vor

Der von Union und Ampelkoalition ausgehandelte Kompromiss beim „Bürgergeld“ sieht neben schärferen Sanktionsregeln auch ein geringeres sogenanntes Schonvermögen vor. Das bestätigten die Ampel-Fraktionen am Dienstagmittag in Berlin.

Es soll nur noch 40.000 statt 60.000 Euro betragen. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 15.000 Euro hinzu. Sanktionen sollen unterdessen bei Verfehlungen nun doch vom ersten Tag des Bezugs an ausgesprochen werden können. Die sogenannte „Vertrauenszeit“ entfällt. Die „Karenzzeit“, in der Wohnungskosten ohne zusätzliche Prüfung übernommen werden, wird laut Kompromiss auf ein Jahr verkürzt. Sollte der Vermittlungsausschuss den Plan am Mittwoch absegnen, könnte der Beschluss durch Bundestag und Bundesrat bereits am Freitag erfolgen. Die Ampelkoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein „Bürgergeld“ einzuführen. Das Vorhaben gilt als zentrale Sozialreform der Bundesregierung.

Es soll für weniger Bürokratie sorgen und im Kern ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Foto: Bundesagentur für Arbeit [dts]

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