Kanzleramt sagt Finanzierung von Flüchtlingsunterbringung zu

Der Bund sagt den Ländern eine langfristige Finanzhilfe für die Unterbringung von Flüchtlingen zu. Das geht aus einem Beschlussentwurf des Kanzleramts für die MPK am Mittwoch hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten.

“Um Länder und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Flucht und Migration finanziell zu unterstützen, wird der Bund den Ländern für ihre Ausgaben für die Geflüchteten aus der Ukraine im Jahr 2023 einen Betrag von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen”, heißt es in dem Dokument mit Stand vom 1. November, 12:15 Uhr. Darüber hinaus stelle der Bund den Ländern für das laufende Jahr 1,5 Milliarden Euro “für ihre Ausgaben im Zusammenhang mit Geflüchteten” zur Verfügung. “Für die Kosten im Zusammenhang mit denjenigen, die aus anderen Staaten nach Deutschland kommen, wird der Bund die Länder mit einer allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale in Höhe von 1,25 Milliarden Euro jährlich ab 2023 unterstützen”, heißt es in dem Dokument weiter. Diese Pauschale löse die bisherigen Pauschalen, insbesondere für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, ab. “Insgesamt unterstützt der Bund Länder und Kommunen damit im Bereich Flucht und Migration mit 1,5 Milliarden Euro zusätzlich in diesem Jahr und 2,75 Milliarden Euro im Jahre 2023”, bilanziert das Kanzleramt in dem Beschlussentwurf. “Über die weitere Entwicklung werden Bund und Länder Ostern 2023 sprechen.”

Foto: Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber [dts]

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