Gesetzentwurf für besseren Schutz von Infrastruktur vorgelegt

Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) will die für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland relevanten Unternehmen zu einheitlichen Schutzstandards zwingen. Das geht aus einem Entwurf der Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz hervor, über den das “Handelsblatt” berichtet.

“Den Betreibern der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren werden die gleichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit auferlegt, um sich umfassend gegenüber Gefahren zu schützen und als Teil des Gesamtsystems resilienter zu werden”, heißt es in dem Papier, das seit Montag die regierungsinterne Ressortabstimmung durchläuft. Die Eckpunkte sind der erste Schritt hin zu einem im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbarten KRITIS-Dachgesetz, in dem Vorschriften zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen gebündelt werden sollen. KRITIS-Betreiber sollen demnach dazu verpflichtet werden, ein “betriebliches Risiko- und Krisenmanagement” einzurichten, Risikoanalysen und -bewertungen durchzuführen und Resilienzpläne zu erstellen. Vorgeschrieben werden soll auch die Umsetzung “geeigneter und verhältnismäßiger technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie von Sicherheitsmaßnahmen für die jeweilige Einrichtung”.

Das können die Errichtung von Zäunen und Sperren, Zugangskontrollen, Sicherheitsüberprüfungen, aber auch die Diversifizierung von Lieferketten und das Vorhalten von Redundanzen sein. In dem sechseitigen Eckpunkte-Entwurf werden insgesamt elf Sektoren als Kritische Infrastrukturen eingestuft: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum sowie Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln. “Die Resilienz des Gesamtsystems der kritischen Infrastrukturen wird durch einheitliche Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen in allen Sektoren gestärkt”, heißt es. In erster Linie müssten die Betreiber der kritischen Infrastrukturen – ob private Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen – für ihre Funktionsfähigkeit sorgen.

Auf staatlicher Seite soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur “übergreifenden zuständigen Behörde” für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ausgebaut werden.

Foto: Verladebahnhof [dts]

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