Die Nachrichtendienste des Bundes dürfen künftig für Bewirtungen deutlich mehr ausgeben als die bislang üblichen 30 Euro pro Person, zumindest bei „Anlässen von besonderer Bedeutung“. Das hat das Bundeskanzleramt dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst in als geheim eingestuften Schreiben mitgeteilt.
Anlass der Änderung durch die Bundesregierung ist, dass der Bundesrechnungshof, der die Ausgaben aller Behörden prüft, den Verfassungsschutz wegen zu hoher Kosten bei einer Tagung kritisiert hatte, schreibt der „Spiegel“. Im September vergangenen Jahres war eine Delegation eines ausländischen Nachrichtendienstes bei diesem Termin aufwendig bewirtet worden. Für das Abendessen waren Kosten von 143 Euro pro Person entstanden und für das Mittagessen sogar von 203 Euro pro Person, also bis zu 577 Prozent mehr als eigentlich erlaubt. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, das die Arbeit der Nachrichtendienste kontrolliert, hatte sich daraufhin dafür eingesetzt, den Präsidenten der Nachrichtendienste einen „Ermessensspielraum“ bei solchen Anlässen zu ermöglichen.
Ausländische Dienste seien hierbei wesentlich spendabler als die deutschen.
Foto: Bundesnachrichtendienst [dts]