Die Banken in Deutschland wollen ihre Schutzmaßnahmen gegen die Sprengung von Geldautomaten verstärken. Das geht aus dem Entwurf einer gemeinsamen Erklärung des ersten bundesweiten „Runden Tisches Geldautomatensprengungen“ unter Federführung des Bundesinnenministeriums hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Der „Runde Tisch“ mit Vertretern der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), der Bundesbank, des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, des Bundeskriminalamts (BKA) und weiterer Sicherheitsbehörden wurde von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) initiiert, weil Automatensprengungen „in jüngerer Zeit eine besorgniserregende Entwicklung“ genommen hätten, wie es in dem Papier heißt. Die Kreditwirtschaft sichert laut dem Papier zu, eine Kombination verschiedener Präventionsmaßnahmen je nach Standort und Risikoanalyse zu priorisieren und umzusetzen. Dazu zählt etwa, in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr keinen Zugang mehr zu Geldautomaten in den Vorräumen von Filialen zu gewähren. Außerdem sollen die Foyers durch den „Einsatz von qualifizierter Einbruchmeldetechnik“ sowie den verdeckten Einbau von Nebelsystemen abgesichert werden. „Die Vernebelungstechnik stellt sich nach Überwindung des Schließmechanismus der Filiale als zweite Hürde für den Täter dar“, heißt es in dem Papier. Die Banken zeigen sich zudem bereit, das Angebot an Geldautomaten dort zurückzufahren, wo im Fall einer Sprengung ein besonders hohes Gefährdungspotential für unbeteiligte Dritte bestehe. Dann seien solche Standorte „nach Möglichkeit zu vermeiden, wenn die Risiken nicht durch geeignete Maßnahmen angemessen reduziert werden können“, heißt es in dem Papier. Auch sogenannte Einfärbesysteme werden als präventive Maßnahme genannt. Im Alarmfall würde das in den Geldkassetten enthaltene Bargeld eingefärbt, wodurch dieses weitgehend unbrauchbar gemacht werde. Dadurch werde eine Automatensprengung zwar nicht unmittelbar verhindert, heißt es in der Erklärung des „Runden Tisches“ weiter; es könne jedoch auf Täterseite, insbesondere bei flächendeckendem Einsatz und Kennzeichnung, eine „generalpräventive Wirkung“ erzielt werden, „indem der Tatanreiz durch die erhebliche Erschwerung der Verwertbarkeit der Beute deutlich verringert wird“. Als weitere Maßnahmen listet das Papier eine Videoüberwachung der Geldautomaten und der Selbstbedienungsfoyers sowie die Reduktion des Bargeldhöchstbestands auf.
Foto: Geldautomat [dts]