Verbraucherschützer streiten mit Immobilienscout um Schufa-Auskunft

Verbraucherschützer und die Plattform „Immobilienscout24“ streiten sich um die Praxis mit Bonitätsauskünften. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft Deutschlands Marktführer unter den Wohnungsportalen vor, er führe Verbraucher durch seine Werbung in die Irre, wonach Mietinteressenten bereits bei der ersten Wohnungsbesichtigung eine Schufa-Bonitätsauskunft vorlegen sollten.

Der VZBV hat das Berliner Wohnungsportal laut eines Berichts von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung nun in mehreren Punkten abgemahnt. Die Datenschutzaufsichtsbehörden hatten wiederholt erklärt, dass es unzulässig sei, zu einem solch frühen Zeitpunkt eine entsprechende Auskunft von Mietinteressenten zu verlangen. Immobilienscout24 lege den Verbraucherschützern zufolge in seinen Werbeaussagen nahe, dass eine Schufa-Bonitätsauskunft unbedingt in eine Bewerbungsmappe gehöre, die potentiellen Vermietern zu einem frühen Zeitpunkt vorgelegt werden sollte. Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatten jedoch 2009 und erneut 2018 schriftlich festgelegt, dass solche Auskünfte nur von demjenigen verlangt werden darf, dem ein Mietvertrag zur Unterschrift vorliegt. Ein Vermieter handle demnach „rechtswidrig“, wenn er eine solche Schufa-Auskunft von Mietinteressenten schon zur Wohnungsbesichtigung verlange, heißt es in dem Bericht. „Wir finden es fragwürdig, wenn Immobilienscout24 Werbung für eine Leistung macht, die der Vermieter eigentlich zu dem Zeitpunkt gar nicht verlangen darf“, so Heiko Dünkel vom VZBV auf eine Anfrage von NDR, WDR und SZ. Immobilienscout24 sieht sich nicht im Unrecht. Unternehmenschef Thomas Schroeter sagte: „Wir werben damit, dass wir sagen: Wir wollen hier für beide Seiten ein gutes Erlebnis schaffen und die Leute zusammenbringen. Aber die Struktur des Marktes oder die Diskussion zwischen Vermieter und Suchendem, die übernehmen wir nicht, da sind wir auch nicht Teil dessen.“

Schriftlich mit der Abmahnung der Verbraucherschützer konfrontiert, schreibt das Unternehmen: „Uns ist keine Unrichtigkeit bekannt, aber wir prüfen den Sachverhalt und werden dazu in den Austausch mit der Verbraucherzentrale gehen.“ Die Schufa teilte auf Anfrage mit, dass Werbung im Verantwortungsbereich des Kooperationspartner liege. Damit habe man nichts zu tun. Sowohl Immobilienscout als auch Schufa verdienen an den Bonitätsauskünften.

Auf hart durch die Mieter umkämpften Wohnungsmärkten hilft es den Interessenten nicht viel, wenn der Vermieter keine Schufa-Auskunft zu einem frühen Zeitpunkt verlangen darf: andere potentielle Mieter legen die entsprechenden Dokumente mitunter freiwillig vor, und verschaffen sich dadurch womöglich einen Vorteil.

Foto: Immobilienscout 24 (dts)

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