Scharfe Corona-Auflagen in Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen

In den Pflegeeinrichtungen in Deutschland sollen auch im Herbst und Winter scharfe Corona-Auflagen gelten. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums und mehrerer Verbände hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Ziel ist es demnach, „Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen vor Infektion und Überlastung zu schützen“. Neben einem erneuten, flächendeckenden Impfangebot mit den angepassten Impfstoffen, bedürfe es auch weiterhin der Hygiene- und Testkonzepte und auch eines einfachen Zugangs von infizierten Pflegebedürftigen zur geeigneten Arzneimittelversorgung, heißt es in dem Papier. Bestehende Schutz- und Hygienekonzepte seien weiter nötig. Die Einhaltung von Hygieneanforderungen werde weiter durch die Gesundheitsämter und gegebenenfalls die nach Landesrecht bestimmten heimrechtlichen Aufsichtsbehörden überwacht. Die Anstrengungen im Sinne des Schutzes der Pflegebedürftigen, aber auch der Beschäftigten, seien im Herbst weiter fortzusetzen. „Zwingend erforderlich ist, dass auch die Gesamtgesellschaft die Einrichtungen beim Schutz der vulnerablen pflegebedürftigen Menschen unterstützt“, heißt es in der Erklärung weiter. Neu ist, dass in den Pflegeeinrichtungen Koordinierungspersonen zur Pandemiebekämpfung benannt werden müssen. Die beauftragten Personen sollen finanzielle „Sonderleistungen“ erhalten. Geplant sind aber auch „Entlastungen“ für Einrichtungen und Beschäftigte. So sollen die Meldepflichten zum gesetzlichen Impfquotenmonitoring „entbürokratisiert“ werden, indem bei unveränderter Situation im Vergleich zum Vormonat dem RKI nur noch eine „vereinfachte Meldung“ übermittelt werden muss. Zudem sollen Fort- und Weiterbildungen künftig „nach Möglichkeit“ auch digital durchgeführt werden können. Einrichtungs- und unternehmensspezifische Konzepte zum Testen sollen weiterhin umgesetzt werden.

Beschäftigte müssen sich mindestens dreimal pro Kalenderwoche testen lassen, sofern Landesregelungen nichts anderes vorsehen. Das novellierte IfSG sieht zudem vor, dass Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Oktober von Besuchern nur getestet und mit FFP2-Maske betreten werden dürfen. Des Weiteren bekräftigten die Unterzeichner der Erklärung, dass die sozialen Kontakte der Pflegebedürftigen erhalten bleiben müssen. Schutzmaßnahmen dürften nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen.

Dabei könnten „in den Ländern bereits bewährte Verfahren bei Testung und Überprüfung von Nachweisen können hilfreich sein“, heißt es in der Erklärung. Wirklich konkret wird es an dieser Stelle aber nicht. Es heißt unter anderem, dass die Beteiligten „kommunikativ gemeinsam darauf hinwirken“, dass in der Gesamtgesellschaft ein Bewusstsein dafür geschaffen werde, „dass vulnerable Personengruppen umso besser geschützt werden können, wenn alle ihren Beitrag dazu leisten“. Die Beteiligten wollen laut Erklärung auf die Verbände der Betroffenenorganisationen zugehen, um gemeinsam „konkrete Verabredungen“ zur Unterstützung der Einrichtungen bei der Kommunikation mit Besuchspersonen über notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung vom Gesundheitsministerium, den Bundesverbänden der Leistungserbringer in der Pflege, dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der privaten Krankenversicherung sowie den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe.

Foto: Krankenhausflur (dts)

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