Die schnelle Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen durch die Ampel-Koalition stößt bei der Opposition auf Kritik. Das plötzliche Vorgehen der Ampel im „Hauruck-Verfahren“ sei so ärgerlich wie bedenklich, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).
„Bundesjustizminister Marco Buschmann hätte schon Anfang des Jahres auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland reagieren müssen“, so Krings. „Stattdessen hat die Ampel monatelang nichts getan.“ Die Union habe dem Gesetzesentwurf dennoch zugestimmt, da die Verschärfung in der Sache richtig sei. Der Bundestag hatte in der Nacht zum Freitag ohne Debatte das Strafrecht so verschärft, dass die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden nun als „Volkverhetzung“ strafbar sind.
Bisher war nur die Billigung von Straftaten (Paragraf 140 Strafgesetzbuch) sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts (Paragraf 130 Absatz 3) strafbar. Dass in Paragraf 130 ein neuer Absatz 5 eingefügt wird, war war vom Rechtsausschuss in einem sachfremden Gesetz zum Bundeszentralregister untergebracht und vom Bundestag dann weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt beschlossen worden. Die Linksfraktion kritisierte neben dem Vorgehen auch die der Gesetzesänderung selbst: „Inhaltlich führt die Verschärfung dazu, dass nun deutsche Staatsanwaltschaften beurteilen müssen, ob ein Kriegsverbrechen vorliegt“, sagte Linksfraktionschefin Amira Mohamed Ali. „Das ist gerade bei den aktuellen Vorgängen jedoch kompliziert.“
Die Verschärfung könne deshalb zu willkürlichen Anwendungen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen, so Mohamed Ali. Kritik kommt auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Scheinbar besteht selbst unter den politisch Beteiligten dieser ungewöhnlich eilig zu Stande gekommenen Gesetzesänderung Uneinigkeit über die inhaltliche Tragweite der beschlossenen Novelle“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. Es sei schwierig, rechtssicher eine Grenze zwischen Meinungsäußerung und strafbaren Aussagen zu ziehen.
Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek [dts]