Das Bundesinnenministerium will Asylverfahren beschleunigen. Dazu soll zum einen die Rechtsprechung vereinheitlicht und zum anderen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlastet werden.
Das geht aus einem Entwurf für ein neues Gesetz aus dem Haus von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hervor, über den der Spiegel berichtet. Demnach soll in einem ersten Schritt die Klärung von Grundsatzfragen durch das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht werden – in der Hoffnung, so auf längere Sicht zu einer bundesweit einheitlichen Rechtsprechung zu kommen und die Arbeitsbelastung der Verwaltungsgerichte zu mindern. Im Jahr 2021 betrug die durchschnittliche Dauer asylrechtlicher Gerichtsverfahren mehr als zwei Jahre. Um die Mitarbeiter des BAMF zu entlasten, soll zudem die drei Jahre nach Gewährung des Schutzstatus vorgenommene Regelüberprüfung der Asylbescheide entfallen. Künftig soll nur noch bei konkretem Anlass geprüft werden, ob ein Widerruf oder eine Rücknahme erfolgt. Außerdem soll die zurzeit staatlich angebotene, freiwillige Asylverfahrensberatung für Schutzsuchende durch unabhängige Einrichtungen erfolgen. Davon erhofft sich das Innenministerium bei den Antragstellern eine größere Kooperationsbereitschaft.
Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [dts]