Die Generalbundesanwaltschaft hat wegen der Attacken auf drei Röhren der Nord-Stream-Pipelines 1 und 2 in der Ostsee ein Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ eröffnet. Seit dem heutigen Montag ermittelt die Karlsruhe Behörde wegen des Verdachts der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie der verfassungsfeindlichen Sabotage, wie unter anderem der „Spiegel“ berichtet.
Ein Sprecher der Behörden bestätigte die Einleitung des Verfahrens demnach auf Nachfrage. Die Entscheidung macht den Weg für deutsche Fahnder der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts frei, in dem spektakulären Fall selbst Beweise zu sichern und sich einer internationalen Ermittlungsgruppe anzuschließen. Bereits am Freitag machte sich ein Spezialschiff der Bundeswehr mit Bundespolizisten auf den Weg zu den Tatorten, um dort mit einer Sea-Cat-Unterwassserdrohne Beweise zu sammeln. In Karlsruhe hieß es, es lägen mittlerweile zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass die Gaspipelines gezielt mit mehreren Detonationen beschädigt worden seien.
Da dies ein schwerer gewalttätiger Angriff auf die Energie-Versorgung Deutschland sei und die äußere und innere Sicherheit beeinträchtigen könne, ergebe sich die für ein Ermittlungsverfahren erforderliche besondere Bedeutung des Falles.
Foto: Generalbundesanwalt (dts)