Mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages verletzt hat. Zum einen habe sie diesen nicht umfassend und frühestmöglich über den Entwurf eines Krisenmanagementkonzepts für die Militäroperation der Europäischen Union unter dem Titel „Eunavfor Med Operation Sophia“ im Mittelmeerraum informiert, zum anderen ein 2015 an die damalige Bundeskanzlerin gerichtetes Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten zurückgehalten – und auch nicht begründet, warum sie das tat.
Die Fraktionen der Grünen und der Linken hatten geklagt (Urteil vom 26. Oktober 2022 – 2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15).
Foto: Bundesverfassungsgericht [dts]