Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik am geplanten „Bürgergeld“. Zwar seien einzelne Regelungen zu begrüßen, etwa verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten für Leistungsbezieher, schreibt die Behörde in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, andere Änderungen am Hartz-IV-System könnten sich „jedoch als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“.
Das „Handelsblatt“ berichtet in seiner Montagausgabe über den Text. Weiter monieren die Rechnungsprüfer, dass die angesichts der Corona-Pandemie schon entschärften Regeln für die Vermögensanrechnung noch weiter gelockert werden sollen. Laut Gesetzentwurf wird das Vermögen von Leistungsbeziehern während der geplanten zweijährigen Karenzzeit nur angerechnet, wenn es 60.000 Euro übersteigt. Für jede weitere Person im Haushalt kommen je 30.000 Euro hinzu. Diese Freigrenzen seien „unverhältnismäßig hoch“, kritisiert der Rechnungshof. „Der Bundeshaushalt sollte nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet werden, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann“, heißt es im Bericht. Auch die weitgehende Abschaffung von Sanktionen innerhalb der ersten sechs Monate des Leistungsbezugs geht dem Rechnungshof zu weit. Prüfungsergebnisse zeigten, „dass sich bereits die präventive Wirkung von Sanktionen positiv auf die Zusammenarbeit der Leistungsberechtigten mit dem Jobcenter, den Vermittlungsprozess sowie die Dauer des Hilfebezugs auswirken“, schreibt die Behörde.
Foto: Bundesrechnungshof [dts]