Bundesamt für Justiz erlässt Bußgeldbescheide gegen Telegram

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat zwei Bußgeldbescheide in Höhe von mehreren Millionen Euro gegen das soziale Netzwerk Telegram erlassen. Hintergrund seien Verstöße gegen Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in den Jahren 2021 und 2022, teilte die Behörde am Montag mit.

Insgesamt wurden demnach Bußgelder in Höhe von 5,125 Millionen Euro verhängt. Konkret werden Telegram Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten vorgeworfen. Der erste Verstoß wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro geahndet, beim zweiten gibt es eine Strafe von 875.000 Euro. Das BfJ hatte nach eigenen Angaben seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe sei das nicht gelungen. Im März 2022 veranlasste das Bundesamt deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger. Eine Stellungnahme habe im Anschluss die Vorwürfe nicht entkräftet. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, Telegram kann Einspruch beim BfJ einlegen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die Maßnahme. „Die Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerke tragen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf den Plattformen vorzugehen“, sagte er. „Dazu gehört die Pflicht, Beschwerdesysteme für Meldungen strafbarer Inhalte durch Nutzer einzurichten.“

Foto: Smartphone-Nutzerinnen [dts]

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