Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im August 2022 um 6,6 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Angaben am Montag mit.
Im Juli war sie um 4,2 Prozent gegenüber Juni zurückgegangen. Endgültige Ergebnisse liegen mittlerweile für das erste Halbjahr 2022 vor. Demnach meldeten die deutschen Amtsgerichte in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 7.113 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 4,0 Prozent weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im ersten Halbjahr gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 8,2 Milliarden Euro. In den ersten sechs Monaten im Jahr 2021 hatten sie bei rund 31,8 Milliarden Euro gelegen, da mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz anmeldeten als im ersten Halbjahr 2022, so die Statistiker. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im ersten Halbjahr diesen Jahres im Baugewerbe mit 1.330 Fällen (erstes Halbjahr 2021: 1.219; +9,1 Prozent). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 1.058 Verfahren (erstes Halbjahr 2021: 1 120; -5,5 Prozent).
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist in den ersten sechs Monaten diesen Jahres um 20,2 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist den Statistikern zufolge seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren.
Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet. Bei den Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Außerdem bildet die Insolvenzstatistik nicht alle Geschäftsaufgaben ab, da Geschäftsaufgaben auch aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten erfolgen können, so das Statistische Bundesamt.
Foto: Amtsgericht (dts)