Widerstand in Grünen-Fraktion gegen Triage-Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur Triage bei knappen Behandlungskapazitäten trifft bei den Grünen auf Widerstand. „In der Grünen-Bundestagsfraktion gibt es erhebliche Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Triage“, sagte die für Behindertenpolitik zuständige Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagsausgaben).

„Ich bin ebenfalls sehr unzufrieden“, fügte sie hinzu. Bei der geplanten Neuregelung bestehe weiterhin die Gefahr, dass ältere und behinderte Menschen bei knappen Behandlungskapazitäten diskriminiert würden. Rüffer schlug stattdessen vor, in einer Triage-Situation den Zufall entscheiden zu lassen, etwa durch ein Losverfahren. Der Gesetzentwurf von Lauterbach und Buschmann, den das Bundeskabinett im August beschlossen hat, sieht als Entscheidungskriterium die sogenannte kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit vor. Rüffer sagte, es werde nicht möglich sein, klare objektive Kriterien für die Bestimmung der kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit zu finden. „Medizin ist schließlich keine exakte Wissenschaft“, sagte sie. „Bei der Entscheidung, welcher Patient zuerst behandelt wird, wird es daher auch immer subjektive Momente geben, wodurch sich Risiken für eine Diskriminierung ergeben“, fügte sie hinzu. Das habe die Bundesärztekammer bei ihrer Stellungnahme für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch eingeräumt. „Aber jenseits dessen verbietet es die in der Verfassung verankerte Unantastbarkeit der Menschenwürde, Leben gegen Leben abzuwägen“, so die Grünen-Politikerin Rüffer sagte, als einzige Möglichkeit, um eine Diskriminierung von älteren Menschen und Behinderten sicher auszuschließen, sehe sie bislang die Anwendung von Zufallsprinzipien. „Im Fall knapper Ressourcen sollte das Losverfahren oder die Reihenfolge der Einlieferung in der Klinik darüber entscheiden, wer zuerst intensivmedizinisch behandelt wird.“ Die Anwendung von Zufallsverfahren sei in der Medizin gängige Praxis, beispielsweise bei Arzneimitteltests, bei denen eine Gruppe keine Wirkstoffe erhalte, so die Grünen-Politikerin.

Foto: Krankenhausflur (dts)

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