Unions-Sozialflügel offen für regionale Mindestlohn-Unterschiede

Der Arbeitnehmerflügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich vor der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober offen für eine regional variierende Höhe des Mindestlohns gezeigt. „Denkbar wäre auch die Berücksichtigung regionaler Aspekte mit entsprechenden Differenzierungen, wenn die Mindestlohn-Kommission das empfiehlt“, sagte Axel Knoerig, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben).

Zudem sprach sich der CDU-Politiker dafür aus, dass künftig neben der Tarifentwicklung auch ein „angemessenes Lohnabstandsgebot“ eingehalten wird. Zwar lobte Knoerig die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro als „schöne Sache“, kritisierte zugleich aber, dass es bis zur nächsten Anpassung bis ins Jahr 2024 dauern könnte, da die für Anfang 2023 geplante Anpassungsrunde aus dem Gesetz gestrichen worden sei. „Das ist unbegreiflich. In der aktuellen Lage wäre es sinnvoll gewesen, zumindest der sozialpartnerschaftlichen Mindestlohn-Kommission eine Empfehlung zu ermöglichen“, sagte Knoerig.

Auch kritisierte der Chef des Arbeitnehmerflügels, dass sich der Mindestlohn zu stark an länger zurückliegenden Tarifverträgen orientiere.

Foto: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station (dts)

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