Bislang geht die Wirtschaft die Pflichten, die mit dem Hinweisgeberschutzgesetz kommen werden, noch kaum an. Das legen die Ergebnisse einer Ad-hoc-Befragung der Unternehmensberatung PwC Deutschland nahe, über die das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.
Darin heißt es, dass die „Realisierung in den einzelnen Unternehmen bisher nur schleppend vorangeht“. Die Befragung von mehr als 300 Firmenlenkern, Unternehmensjuristen und Personalern zeige, dass nur jedes fünfte vom Gesetz betroffene Unternehmen bereits ein vollständiges Hinweisgebersystem eingerichtet hat (19 Prozent). Der Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz wird demnächst in die parlamentarische Beratung gehen. Deutschland hätte eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern längst in nationales Recht umsetzen müssen. Laut PwC plant knapp die Hälfte der Befragten immerhin, sich an die Umsetzung der künftigen Vorgaben zu machen, 27 Prozent der Unternehmen haben ihre Systeme schon teilweise eingerichtet. Erhält ein Unternehmen derzeit Meldungen über Missstände oder Rechtsverstöße, dann erfolgt dies laut Befragung größtenteils über personelle Instanzen wie eine E-Mail-Adresse (27 Prozent), eine offizielle interne Vertrauensperson (15 Prozent), Briefkästen in den Räumlichkeiten des Unternehmens (14 Prozent) oder den Vorgesetzten (13 Prozent).
Foto: Schreibtisch (dts)