Der Bundesfinanzminister kann künftig mitbestimmen, wie viele Pflegekräfte in Krankenhäusern eingesetzt werden. Das ergibt sich aus dem überarbeiteten Entwurf für ein „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“ von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der aktuell zwischen den Ressorts abgestimmt wird und über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben) berichtet.
Darin heißt es im Unterschied zu ersten Entwürfen aus dem Gesundheitsministerium, Details der neu geplanten Personalbemessung würden durch Rechtsverordnung „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen“ festgelegt. Das betreffe unter anderem die Bestimmung des Pflegebedarfs eines Patienten, die Anzahl der in einer Station einzusetzenden Pflegekräfte und die Zusammensetzung des Pflegepersonals je nach beruflicher Qualifikation. Bisher hatten Gesundheitsminister stets versucht, die Eingriffsmöglichkeiten des Finanzministers bei der Krankenversicherung möglichst gering zu halten. Ziel war, eine Gesundheitsversorgung nach Kassenlage zu verhindern.
Mit dem Gesetz will Lauterbach die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege durch konkrete Personalvorgaben verbessern, um den Beruf attraktiver zu machen und damit den akuten Fachkräftemangel zu lindern. Nach früheren Berechnungen wird von einer notwendigen Aufstockung um 40.000 bis 80.000 Pflegekräfte ausgegangen. Im Gesetzentwurf werden der zusätzliche Personalbedarf und damit die Mehrkosten nicht genannt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass für eine Pflegekraft Lohnkosten in Höhe von jährlich rund 65.000 Euro einkalkuliert werden müssen.
Bei 40.000 Stellen beliefen sich die Kosten somit auf 2,6 Milliarde Euro. Insgesamt sind in der Krankenpflege rund 700.000 Menschen beschäftigt.
Foto: Christian Lindner (dts)