Der Lehrerverband NRW übt harsche Kritik am vorliegenden Entwurf einer Verordnung zum Distanzunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen. „Ein Schulleiter entscheidet vielleicht aus Überzeugung und Vernunft, steht dann aber alleine in der Verantwortung mit allem, was da dran hängt. Busverkehr, der ausfällt, die Problematik der Eltern mit Betreuung und Homeschooling: Er bekommt den kompletten Unmut ab“, sagte Verbandspräsident Andreas Bartsch der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
Objektivierbare Kriterien zum Infektionsschutz könnten mit Blick auf die Corona-Pandemie etwa Inzidenzen in einer Region, die Hospitalisierungsrate oder aber der Zahl von Infektionen in der Schule selbst sein. Kritik entzündet sich beim Lehrerverband auch daran, dass die Schulen laut Verordnungsentwurf auch auf Extremwetterlagen reagieren können sollen. „Es ist doch eine Zumutung, wenn ein Schulleiter noch Wetterprophet spielen soll, um zu entscheiden: Morgen bleibt die Schule zu“, sagte Bartsch.“Schulleiter brauchen dafür einen juristischen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, und den muss das Schulministerium liefern.“
Schützenhilfe für die Pläne des Landes gibt es allerdings von Seiten der Schulträger. „Wir sind erst einmal froh, dass es nun eine dauerhafte Rechtsgrundlage für den Distanzunterricht geben soll“, sagte Claus Hamacher, Beigeordneter für Schule beim Städte- und Gemeindebund NRW, der „Rheinischen Post“ dazu. „Dass die Frage nach Distanzunterricht grundsätzlich in die Entscheidungshoheit der Schulen gegeben wird, finden wir richtig. Das ist allemal besser als eine zentrale Anordnung, die nicht die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt“, so Hamacher weiter.
„Zu dieser Freiheit und zur Eigenständigkeit von Schulen gehört dann im Zweifelsfall aber auch, Entscheidungen gegenüber Eltern und Schülern mit breiter Brust zu vertreten. Auch wenn es zu einer Schulschließung und zu Distanzunterricht kommt. Die Kritik muss man dann aushalten.“ Der Entwurf für die Verordnung kommt aus dem NRW-Schulministerium von Dorothee Feller (CDU).
Dem Papier zufolge sollen Schulleitungen künftig grundsätzlich eigenständig in Distanzunterricht wechseln können, wenn der Präsenzunterricht zeitweilig aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens oder einer unmittelbar bevorstehenden oder bestehenden Extremwetterlage lokal, regional oder landesweit nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann. Distanzunterricht soll es demnach also nur zeitweise und in Ausnahmefällen geben.
Foto: Klassenraum in einer Schule (dts)