Kinderhilfswerk drängt auf Kinderrechte im Grundgesetz

Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt auf eine schnelle Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. “Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass Deutschland bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in den letzten 30 Jahren seit Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch keinen Schritt weitergekommen ist”, sagte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann der “Rheinischen Post”.

Eine Aufnahme dieser Rechte im Grundgesetz würde dazu führen, dass die Staatsgewalten alle Gesetze und Maßnahmen unter Berücksichtigung des Kindeswohls und aus einer Kinderrechtsperspektive heraus treffen würden. Die größten Defizite stellt das Kinderhilfswerk bei der Bekämpfung der Kinderarmut und beim Schutz der Kinder vor Gewalt fest. “Jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen”, so Hofmann. “Die Corona-Pandemie hat die finanzielle Situation und damit die Belastung von Kindern noch einmal extrem verschärft.” Hinzu komme nun die Inflation im Allgemeinen und die Energiekosten im Besonderen. “Hier muss die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick nehmen”, so Hofmann. Er fordert eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut: “Die Kinderarmut in Deutschland kann nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden.”

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (dts)

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