Direkte Hilfsleistungen für die Stadtwerke in Deutschland rücken auf die Tagesordnung. Die Regierungschefs der Länder hielten „einen Schutzschirm für kommunale Energieversorger (Stadtwerke) für nötig“, heißt es im Beschlussvorschlag aus dem Bundeskanzleramt für die Ministerpräsidentenkonferenz am 28. September, der der dts Nachrichtenagentur vorliegt.
Die Länder bitten den Bund darüber hinaus laut des Textentwurfs, die „sozialen Infrastrukturen finanziell abzusichern“. Auch bei der Finanzierung der „erheblichen Kostensteigerungen für die Krankenhäuser“ sei aus Sicht der Länder eine finanzielle Unterstützung des Bundes notwendig. „Dies gilt ebenfalls für die Kosten der Flüchtlingsbetreuung und -unterbringung“, heißt es in der Tischvorlage. Außerdem solle der Bund Steuersenkungen zur weiteren Reduktion der Energiepreise vorsehen, beispielsweise bei der Stromsteuer und der Energiesteuer. Bei der Hilfe für Unternehmen, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden, sollen einerseits die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden, andererseits die Unternehmenshilfen „angepasst und verbessert“ werden, wie es wörtlich heißt. „Sie sollen auch kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen zugutekommen“, so der Entwurfstext. „Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel werden genutzt, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen“, so die Beschlussvorlage weiter. Wann die von der Bundesregierung Anfang September eingesetzte Expertenkommission „Wärme/Gas“ mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutz Ergebnisse präsentiert, bleibt aber offenbar weiter offen. „Sie soll sehr zeitnah Vorschläge vorlegen, wie eine Dämpfung der Preise im Wärmebereich (insbesondere Gas) erreicht werden kann“, heißt es in dem Entwurf, den die Ministerpräsidenten am Mittwoch beschließen sollen. Auch bezogen auf geplante Eingriffe in den Strommarkt bleibt der Text vage, vor allem, was den zeitlichen Ablauf angeht: „Sollten in der Europäische Union entsprechende Maßnahmen nicht kurzfristig umsetzbar sein, werden Bund und Länder national aktiv werden. Es wird vor allem darum gehen, Zufallserlöse der Energieunternehmen abzuschöpfen“, so die Tischvorlage aus dem Kanzleramt.
Foto: Stromzähler (dts)