Bericht: Leuchtreklame wird nur noch nachts verboten

Das Bundeswirtschaftsministerium plant Änderungen an der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Das berichtet die „Welt“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Demnach soll das Kabinett am Mittwoch über die geänderte Verordnung beraten. Unter anderem soll das in Paragraf 11 festgeschriebene Verbot von Leuchtreklame verkürzt werden. Bislang schreibt die Verordnung vor, dass der „Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt“ ist. Daran hatte es in den vergangenen Tagen vor allem Kritik aus der FDP gegeben.

Künftig soll das Verbot nur noch in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gelten, Ausnahmen soll es zudem für Firmen geben, die in dieser Zeit geöffnet haben und mit der Reklame auf sich aufmerksam machen: „Das Verbot des Betriebes lichtemittierender und beleuchteter Werbeanlagen wird auf den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages begrenzt. Weiter wird eine Ausnahmeregelung für Werbeanlagen hinzugefügt, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen“, heißt es in der Begründung des Entwurfs zur Änderung der Verordnung, über die die „Welt“ in Auszügen berichtet. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium ließ eine Anfrage zur geplanten Änderung zunächst unbeantwortet.

Foto: Leuchtreklame einer Dating-Plattform (dts)

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