Amtsärzte: Maskenpflicht in Schulen nur bei gefährlicherer Variante

Die deutschen Amtsärzte haben die Länder dringend vor einer Wiedereinführung der Maskenpflicht in Schulen gewarnt. „Bei den aktuellen Varianten ist eine Maskenpflicht im Unterricht nicht nötig“, sagte Johannes Nießen, Vorsitzender des Bundesverbands der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

„Masken im Unterricht sollten erst dann zum Einsatz kommen, wenn es eine Virus-Variante geben sollte, die infektiöser ist und gleichzeitig schwerer krank macht als die bekannten Omikron-Varianten.“ Man dürfe nicht vergessen, dass Masken das Lernen erheblich beeinträchtigten. „Sie haben Einfluss auf die Sprachentwicklung, erschweren den Fremdsprachenunterricht und stören die Kommunikation, weil sie das halbe Gesichtsfeld bedecken.“ Deshalb sollten die Länder so lange wie möglich Unterricht ohne Maske erlauben, so der Amtsärzte-Chef.

Am Donnerstag will der Bundestag abschließend über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beraten. Vorgesehen ist, dass die Länder in Schulen ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht einführen können, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.

Foto: Corona-Hinweis an einer Schule (dts)

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