Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle bleibt auf hohem Niveau

Die Zahl der gemeldeten Fälle von Diskriminierungen in Deutschland ist im Jahr 2021 auf einem hohen Niveau geblieben. Das geht aus dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, der am Dienstag von der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman vorgestellt wurde.

Im vergangenen Jahr gab es demnach mehr als 5.600 Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle. Das ist der zweithöchste Wert in der Geschichte der Stelle, die 2006 gegründet wurde. Der leichte Rückgang gegenüber dem Vorjahr (6.383) sei auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurückzuführen, hieß es. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen Diskriminierungen sei „unverändert hoch“ gewesen. Insgesamt bezogen sich 37 Prozent der gemeldeten Fälle auf rassistische Diskriminierung. An zweiter Stelle folgte mit 32 Prozent das Merkmal Behinderung und chronische Krankheiten. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machten 20 Prozent der Anfragen aus, aufgrund des Alters zehn Prozent. Neun Prozent bezogen sich auf den Merkmalsbereich Religion und Weltanschauung und vier Prozent auf die sexuelle Identität. Die meisten Diskriminierungserfahrungen wurden im Arbeitsleben (28 Prozent) und beim Zugang zu privaten Dienstleistungen gemeldet (33 Prozent). In 37 Prozent der Fälle hat sich die Diskriminierung allerdings in einem Lebensbereich abgespielt, der nicht oder nur teilweise vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt ist. Der größte Anteil davon betrifft Benachteiligungen im Bereich des staatlichen Handelns, also beispielsweise durch Ämter, durch die Polizei oder die Justiz. Aber auch im Bildungsbereich, in den sozialen Medien oder im öffentlichen Raum wurden regelmäßig Benachteiligungen, diskriminierende Beleidigungen bis hin zu Gewalt erlebt und geschildert.

„Die Zahl der uns geschilderten Diskriminierungsfälle ist alarmierend“, sagte Ataman. „Sie zeigt aber auch, dass sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen.“ Sie forderte die Bundesregierung auf, Betroffenen bessere Möglichkeiten zu geben, ihre Rechte durchzusetzen – etwa durch eine Verlängerung der Fristen und durch ein Verbandsklagerecht. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht muss endlich internationalen Standards entsprechen“, so die Bundesbeauftragte.

Bisher schütze es nicht wirkungsvoll vor Diskriminierung. „Die von der Koalition angekündigte AGG-Reform muss umfassend und zeitnah kommen.“

Foto: Ein schwules Pärchen (dts)

Previous Post

Ramelow fordert Abstand zu Rechtsaußen bei Montagsdemos

Next Post

ZEW-Konjunkturerwartungen weiter deutlich im negativen Bereich

Related Posts