Nur Gas-Kunden mit Tarifen über 26 Cent/kWh werden „entlastet“

Von der Gas-Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent profitieren unter Berücksichtigung der Gasumlage nur Kunden, die derzeit mehr als 26,294 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Für alle Bestandskunden mit niedrigeren Tarifen wird es unterm Strich teurer.

Aus bisher beispielsweise 15 Cent/kWh brutto (ohne Gasumlage und mit 19 Prozent MwSt) werden durch Gasumlage und die niedrigere Umsatzsteuer rund 16,1 Cent. Zwar sinkt in diesem Rechenbeispiel der Gaspreis durch die Mehrwertsteuersenkung von 15 auf 13,49 Cent brutto, hinzu kommen aber noch netto 2,419 Cent Gasbeschaffungsumlage und 0,059 Cent Gasspeicherumlage – jeweils zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer, insgesamt sind das dann 16,14 Cent pro Kilowattstunde. Für Verbraucher, die hingegen beim Marktpreisniveau von derzeit rund 31 Cent pro Kilowattstunde Gas-Neuverträge abschließen müssen, wird es trotz der Gasumlagen und dank der Mehrwertsteuersenkung unterm Strich etwa ein halbes Cent günstiger. Unternehmen werden durch den niedrigeren Mehrwertsteuersatz auf Gas nicht entlastet: Sie zahlen sowieso keine Umsatzsteuer. Dafür entsteht durch eine Umsatzsteuerumstellung im laufenden Jahr immer zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Der ermäßigte Steuersatz soll so lange gelten, wie die Gasumlage erhoben wird – also vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

Foto: Heizung (dts)

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