Finanzminister Christian Lindner (FDP) fordert in einem Brief an EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni Änderungen bei der zum Jahreswechsel anstehenden Umsatzsteuerpflicht für Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Wegen der Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinie seien „in der Praxis zusehends massive Probleme aufgetreten“, heißt es in dem Brief aus dieser Woche, über den die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Die enge Auslegung der Wettbewerbsklausel verteuere die für Kommunen wichtige Zusammenarbeit untereinander. Gleiches gelte für Forschungseinrichtungen und Universitäten. Diese sähen durch die drohende Umsatzbesteuerung die Wissenschaftsfreiheit bedroht. „Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das hohe Maß an Zustimmung zur Europäischen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch übermäßig enge Vorgaben in einem Bereich zu gefährden“, schrieb Lindner an Gentiloni. Dabei geht es vor allem um Artikel 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU. Dieser sieht vor, dass jede Leistung, die auch ein privater Unternehmer erbringen kann, ab Januar 2023 von Einrichtungen des öffentlichen Rechts inklusive Umsatzsteuer abgerechnet werden müssen. Das trifft vor allem Kommunen. Nicht selten übernimmt beispielsweise der Bauhof einer Gemeinde den Winterdienst und die Parkpflege für eine Nachbargemeinde. Bei der EU-Kommission sieht man keinen Anpassungsbedarf. „Derzeit arbeitet die Kommission an keinem Vorschlag, um Artikel 13 zu ändern“, teilte die Kommission der „Welt am Sonntag“ mit.
Foto: Finanzamt (dts)