Wegen der Nutzung von Kameras an Bord drohen Automobilherstellern und Fahrern zunehmend Strafen von Datenschutzbehörden. „Wir haben bereits diverse Bußgelder verteilt, aber wir erwischen natürlich längst nicht jeden“, sagte Michael Will, Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht Bayern, der „Welt am Sonntag“.
Die Aufzeichnung von Bildern unbeteiligter Personen ist in Deutschland ohne deren Einwilligung verboten, Systeme wie der sogenannte Wächtermodus von Tesla oder „Dashcams“ ermöglichen dies aber trotzdem. Will sieht in diesen Fällen ein „Vollzugsdefizit“ und ein „Informationsdefizit beim Nutzenden“. Dem Datenschützer zufolge müssten „auf jedem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug mehrere Warnschilder mit der Aufschrift `Achtung, Videoüberwachung` sein und Angaben dazu, wer die Daten bekommt und wo man Widerspruch einlegen kann“. Er glaube aber nicht, dass „die Kunden begeistert sind, wenn an jedem neuen Oberklasseauto entsprechende Warnschilder kleben“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der im Juli eine Klage gegen Tesla eingereicht hatte, hält eine datenschutzkonforme Nutzung des Wächtermodus für „praktisch unmöglich“. Der „Welt am Sonntag“ kündigte der Verband mögliche Schritte gegen weitere Unternehmen an: „Wir prüfen derzeit auch die Angebote anderer Automobilhersteller und werden gegebenenfalls weitere Abmahnungen aussprechen“, heißt es beim VZBV. Auch für die anonymisierte Nutzung von Videodaten aus dem Auto fehle es an Kriterien und einer funktionierenden Kontrolle.
Foto: Überwachungskamera (dts)