Berlin – Zum Jahrestag der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands hat sich das Bundesverbraucherschutzministerium grundsätzlich für eine verpflichtende Versicherung für Elementarschäden ausgesprochen. „Eine Pflichtversicherung könnte durchaus dazu beitragen, die Absicherung gegen Naturgefahren zu verbessern“, sagte BMUV-Staatssekretärin Christiane Rohleder der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
Der Teufel liege hier aber im Detail. „Damit eine Pflichtversicherung wirklich hilft, sollte die Selbstbeteiligung nicht zu hoch sein. Gleichzeitig sollte aber auch die Belastung durch die Beiträge nicht zu hoch sein“, fügte Rohleder an. Man werde genau prüfen müssen, was hier der richtige Weg sei. „Wichtig ist jedenfalls, dass mehr Gebäude gegen Elementarschäden versichert werden. Da Extremwetter durch die Klimakrise weiter zunehmen, kann es überall in Deutschland zu entsprechenden Schäden an Gebäuden kommen“, so die Staatssekretärin weiter. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesjustizministerium federführend für das Thema Pflichtversicherung zuständig. Dort wird auf die noch laufenden Prüfungen verwiesen. Zuletzt hatte die Justizministerkonferenz in einer Stellungnahme vom 1. Juni festgestellt, dass eine solche Pflichtversicherung „verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“ sei. Dennoch haben sich die Justizminister der Länder nicht explizit für deren Einführung ausgesprochen. Die Versicherungswirtschaft sprach sich dagegen klar gegen eine allgemeine Pflichtversicherung für Elementarschäden aus. „Eine Pflichtversicherung ist nicht die richtige Konsequenz aus der Ahrtal- Katastrophe. Sie verhindert keinen einzigen Schaden und lädt alle Folgen von Naturkatastrophen bei den Versicherern ab“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, der „Rheinischen Post“. Ohne Prävention und Klimafolgenanpassung setze sich eine „Spirale aus steigenden Schäden und steigenden Prämien“ in Gang, beklagte Asmussen. Hinzu komme, dass eine Pflichtversicherung wohl nur sehr eingeschränkt umsetzbar sei, etwa nur für Neubauten, bei hohen Selbstbehalten oder in Hochrisikogebieten. „Damit ist der Masse der Hausbesitzer nicht gedient“, so der GDV-Chef.
Der Verband schlägt stattdessen vor, dass alle Wohngebäudeversicherungen, die noch keinen Elementarschadenschutz haben, zu einem Stichtag darauf umgestellt werden sollen – es sei denn, man widerspreche aktiv. Dieser Vorschlag sei „rechtssicherer und zielführender“, sagte Asmussen. Er kritisierte zudem, dass es trotz mehrerer Naturkatastrophen mit milliardenschweren Schäden in den vergangenen Jahren es keine deutlichen Konsequenzen in Flächennutzung und Bauplanung gegeben habe. „Wir planen und bauen, als ob es den Klimawandel und seine Folgen nicht gäbe“, so der GDV-Chef.
Jetzt habe man die Chance, nicht erneut „sehenden Auges in die nächste Katastrophe“ zu laufen. Dafür brauche es einen „echten Neuanfang“, so Asmussen weiter.
Foto: Nach dem Hochwasser 2021 (dts)