Regierung skizziert Eckpunkte für Reform des Einwanderungsrechts

Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) haben Eckpunkte eines neuen Einwanderungsrechts zur Eindämmung des Fachkräftemangels skizziert. Die bisherige Migrationspolitik habe „die Realität unseres Einwanderungslands geleugnet und damit unserem Wirtschaftsstandort geschadet“, schreiben sie in einem Beitrag für das „Handelsblatt“.

Das Einwanderungssystem sei bis heute „zu schleppend, zu bürokratisch, zu abweisend“. Die geplante Reform der Fachkräfteeinwanderung umfasst drei Säulen, die mit „Qualifikation, Erfahrung und Potenzial“ betitelt sind. Konkret sollen Bürokratie und Formalia der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte künftig nicht mehr im Wege stehen. Dazu sollen die Anforderungen für die Einreise gesenkt werden. Dies betrifft vor allem das Anerkennungsverfahren für die berufliche Qualifikation. Geplant ist, dass Fachkräfte, die Berufserfahrung und einen Abschluss ihres Heimatlandes mitbringen und sich in Deutschland erfolgreich auf eine Stelle bewerben, kommen und arbeiten dürfen. Das Anerkennungsverfahren läuft dann später parallel zur Arbeit und soll vom Arbeitgeber finanziert werden. Die Pläne von Faeser und Heil gehen aber noch weiter: So sollen Berufserfahrene auch ohne Arbeitsvertrag zur Jobsuche nach Deutschland einreisen dürfen, unter zwei Bedingungen: Sie müssen sich noch aus dem Ausland bestätigen lassen, dass ihr Abschluss zumindest teilweise mit einem deutschen vergleichbar ist. Und sie müssen belegen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Dies soll ein Schritt hin zu einer „Chancenkarte“ sein, die SPD, Grüne und FDP noch in dieser Legislaturperiode einführen wollen. Erleichtern will die Ampel-Koalition auch die Einwanderung von Fachkräften mit bereits anerkannter Qualifikation. Diese soll künftig auch die Beschäftigung in einem fachfremden Beruf ermöglichen, ein gelernter Schreiner könnte also dann beispielsweise auch einen Job im Vertrieb annehmen, Hauptsache, er bringt einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss mit.

Außerdem sollen für Hochschulabsolventen, die über eine sogenannte Blaue Karte nach Deutschland kommen, die Verdienstschwellen gesenkt werden. Aktuell gilt eine Mindestgehaltsgrenze von 56.400 Euro brutto im Jahr.

Foto: Bundesagentur für Arbeit (dts)

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