Rechtliche Problemen bei Dauerbetrieb von Reservekraftwerken

Berlin – Die Ministerpräsidenten der Braunkohleländer Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt fürchten rechtliche Probleme beim Dauerbetrieb von Kohlekraftwerken aus der Reserve. Diese stünden möglicherweise einem Abruf des vollen Leistungspotenzials im Wege, berichten die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” unter Berufung auf einen Brief von Michael Kretschmer (CDU), Dietmar Woidke (SPD) und Reiner Haseloff (CDU) an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Die Kraftwerksblöcke in der Sicherheitsbereitschaft, die am 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 in die “Versorgungsreserve” überführt werden sollen, entsprächen nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für einen Dauerbetrieb, schreiben die drei Ministerpräsidenten. Eine Nachrüstung der Anlagen oder individuelle Ausnahmegenehmigungen seien bis zum Winter nicht möglich, so die Regierungschefs weiter. “Um einen rechtskonformen Betrieb rasch zu ermöglichen, bitten wir die Bundesregierung deshalb um eine einheitliche bundesrechtliche Ausnahmeregelung”, heißt es in dem Brief. Auch für die fortlaufende Versorgung der Reservekraftwerke mit Brennstoff aus den Braunkohletagebauen fehle eine rechtliche Absicherung. “Aufgrund dessen sollte der Bundesgesetzgeber ausdrücklich auch die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Braunkohletagebaue für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung bis zum 31. März 2024 feststellen”, fordern die Ministerpräsidenten.

Foto: Tagebau (dts)

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