Mädchen heißt wie Sprachassistent – Änderung vor Gericht erstritten

„Alexa, ruf` einen Anwalt“: In Niedersachsen haben die Eltern eines Kindes im Vorschulalter erst vor dem Verwaltungsgericht eine Namensänderung durchsetzen können, weil der Name ihrer Tochter auch das Aktivierungswort eines bekannten Sprachassistenten ist. Die zuständige Stadt Göttingen hatte eine Änderung des Vornamens zunächst noch abgelehnt.

Ein Gerichtssprecher wollte dem Online-Magazin „Regionalheute“ nicht verraten, ob es sich bei dem Sprachassistenten um Alexa, Siri oder Cortana handelte. Das tatsächliche Aktivierungswort habe vermutlich auch keinen Einfluss auf das Urteil gehabt, hieß es. Die Eltern hatten vor Gericht argumentiert, ihre Tochter leider wegen der Namensgleichheit erheblich unter Mobbing und Hänseleien. Immer wieder würden andere Personen der Klägerin Befehle erteilen, da der Name sofort mit dem Namen des Sprachassistenten in Verbindung gebracht werde. Dies belaste das Mädchen seelisch. Die Stadt Göttingen hatte diese Argumente jedoch nicht als wichtigen Grund anerkannt, der eine Namensänderung erlaube. Die seelische Belastung des Mädchens sei ihrer Ansicht nach auch nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten belegt. Der Namensänderungswunsch beruhe vielmehr auf nachträglicher Reue der Eltern an der früheren Namensgebung und auf Mobbingbefürchtungen.

Ein Produktname könne nicht automatisch zu einem Anspruch der vielen Inhaber gleichlautender Vornamen auf Namensänderung führen. Insgesamt könne quasi jeder Name mit einiger Fantasie ins Lächerliche gezogen werden. Das sah das Verwaltungsgericht Göttingen anders. Die Bekanntheit des Sprachassistenten und die Tatsache, dass es sich bei dem Namen des Sprachassistenten nicht nur um eine reine Produktbezeichnung handele, sondern um das „Schlüsselwort“ zur Nutzung des Geräts, führten dazu, dass der Name des Sprachassistenten in einem besonders herausragenden Maße missbrauchsgeeignet sei.

Er lade dazu ein, beleidigende und erniedrigende Befehle an Personen mit dem gleichen Namen zu erteilen. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die Stadt Göttingen noch in Berufung gehen.

Foto: Justicia (dts)

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