Berlin – Die Bundesregierung schafft eine gesetzliche Grundlage für den staatlichen Einstieg bei finanziell bedrohten Gasversorgungsunternehmen. Die Spitzen der zuständigen Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und das Bundeskanzleramt einigten sich am Sonntagabend auf einen Entwurf, wie der „Spiegel“ berichtet.
Darin geregelt sind Finanzhilfen bis hin zur Übernahme von Firmenanteilen, um die Pleite eines Gasversorgers abwenden zu können. Der Gesetzentwurf sieht zudem „Kapitalmaßnahmen“ vor, mit dem „die Ausgabe neuer Aktien gegen Hingabe von Einlagen aus vom Bund eingegangenen stillen Gesellschaften oder zur Beschaffung von Mitteln zum Zweck der Rückgewähr solcher Einlagen“ ermöglicht werden sollen. Das bedeutet: Der Staat kann Kredite oder Bürgschaften für ein betroffenes Energieunternehmen gewähren – oder aber selbst als Anteilseigner fungieren. Die entsprechende Regelung solle „idealerweise“ noch bis Dienstag in einem „Umlaufverfahren“ vom Bundeskabinett gebilligt werden, dann könnte der Bundestag das Gesetz in dieser Woche beschließen, heißt es. Der Paragraf „Erleichterungen zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen“ solle eigentlich das Energiesicherungsgesetz ergänzen. Er würde in dem in dieser Woche zur Abstimmung stehenden „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ quasi „huckepack“ beschlossen werden. Energiekonzerne können demnach staatliche Schutzmaßnahmen beantragen. Das Bundeswirtschaftsministerium sei „die zuständige Behörde für die Verhandlungen über Stabilisierungsmaßnahmen“, heißt es in dem geplanten Regelwerk. Der Bund ist laut Entwurf „befugt, sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau“ oder anderer staatlicher Institutionen zu bedienen, die die Anteile des Bundes halten. Der staatliche Schutzschirm für die Energiekonzerne soll bis Ende 2027 befristet sein, heißt es.
Foto: Gas-Verdichterstation Mallnow (dts)