Bundesärztekammer gegen Honorarkürzungen wegen Kassendefizit

Berlin – Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt hat sich gegen Forderungen der Gesetzlichen Krankenversicherung gewandt, zur Deckung des Krankenkassendefizits Honorarkürzungen in der ärztlichen Versorgung vorzunehmen. Ohne die “hochengagierte” Arbeit der Ärzte wie auch anderer Gesundheitsberufe in Kliniken und Praxen wäre die Bewältigung der Corona-Pandemie nicht möglich, sagte er am Donnerstag.

“Bund und Länder haben sich in dieser Krise immer zu einhundert Prozent auf die enorme Leistungsbereitschaft aller im Gesundheitswesen Tätiger verlassen können”, so Reinhardt. Dazu zählten auch und gerade die niedergelassenen Ärzte sowie ihre Praxisteams. Sie gingen sowohl bei der Versorgung der Corona-Patienten als auch im Rahmen der nationalen Impfkampagne bis heute tagtäglich an ihre Belastungsgrenze, argumentierte er. “Mit wieder steigenden Infektionszahlen stehen schon im Herbst weitere Herausforderungen an. Wenn Kassenfunktionäre jetzt kaltschnäuzig weitere Einsparungen in der ärztlichen Versorgung fordern, dann ist das mehr als nur ignorant”, kritisierte der Ärzte-Vertreter.

“Man kann doch nicht ernsthaft diejenigen, die in dieser Weise zur Bewältigung dieser Krise beitragen, dermaßen verprellen. Wir erwarten hier deutliche Unterstützung von Seiten der Politik”, forderte Reinhardt. Mit dem Vorhaben im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, die im Jahr 2019 eingeführte extrabudgetäre Vergütung von Neupatienten wieder zurücknehmen, habe der Bundesgesundheitsminister bereits sein Versprechen gebrochen, keine Leistungskürzungen vorzunehmen.

“Wenn jetzt auch noch, wie von der GKV gefordert, die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunden gestrichen wird, ist das nach drei Jahren Pandemie ein Affront gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihrer Medizinischen Fachangestellten”, so der Präsident der Bundesärztekammer. Statt willkürlicher Sparmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Kassenfinanzen brauche man nachhaltige, strukturelle Reformen bei der Krankenkassenfinanzierung. “So ist der geplante zusätzliche Bundeszuschuss für die GKV von zwei Milliarden Euro für das Jahr 2023 weder in der vorgesehenen Höhe noch im Hinblick auf die nur einjährige Laufzeit ausreichend. Angesichts der erheblichen Herausforderungen und der erforderlichen Strukturreformen, vor denen das Gesundheitswesen nicht zuletzt aufgrund der Pandemie steht, bedarf es weiterer sowie verstetigter Bundesmittel, um die GKV-Finanzen nachhaltig zu stützen”, sagte Reinhardt.

Foto: Behandlungszimmer beim Arzt (dts)

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