Berlin – In der Ampelkoalition gibt es Streit darüber, ob die in der Corona-Pandemie eingeführte Absenkung der Mehrwertsteuersätze in Restaurants um ein Jahr bis Ende 2023 ausgedehnt werden soll. Die Verlängerung stehe für die Grünen vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen durch die Inflation und die Energiekrise „nicht ganz oben auf der Prioritätenliste“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfaktion, Katharina Beck, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).
Sie verwies auf Mehrkosten von insgesamt 3,3 Milliarden Euro, wovon 1,5 Milliarden Euro auf den Bund entfielen. Priorität habe die gezielte Entlastung der unter den starken Preissteigerungen leidenden Bürger, sagte sie. „Nur wenn sie im Gesamtzusammenhang finanzierbar ist, können wir uns eine Verlängerung vorstellen“, so die Grünen-Politikerin. Zuvor hatten die Grünen laut RND einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gestoppt. Der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand sagte dem RND, zahlreichen Gastro-Betrieben, die Corona überstanden hätten, drohe andernfalls das nachträgliche Aus. So reiche die wenige Zeit im Normalbetrieb ohne Corona-Einschränkungen nicht aus, um den gebeutelten Unternehmen über den Berg zu helfen. Schließlich müssten aktuell offenbar in großem Umfang Öffnungszeiten eingeschränkt werden, weil Arbeitskräfte fehlten. Außerdem stiegen die Kosten durch die Erhöhung des Mindestlohnes. „Auch wenn die Bedenken gerade unserer grünen Koalitionspartner grundsätzlich nachvollziehbar sind, reichen Sie aus unserer Perspektive nicht aus, um die dringend benötigten wirtschaftlichen Perspektiven im Gastronomiebereich durch die Rückkehr zum vollen Steuersatz abzuwürgen“, sagte er. „Es ist wichtig, dass die Ampelpartner hier zeitnah zu einer konstruktiven Lösung kommen und ein deutliches Signal der Unterstützung senden“, forderte er. In dem gestoppten Entwurf für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt es, durch die Corona-Pandemie sei es zu Verhaltensänderungen der Verbraucher gekommen. Sie würde sich vermehrt Essen liefern lassen oder es mit nach Hause nehmen, wobei die Speisen dann dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, solle daher der ermäßigte Satz auch weiterhin für im Restaurant konsumierte Speisen gelten. Hierdurch entfielen auch weiterhin Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den unterschiedlichen Leistungen in der Gastronomie, wird in dem Entwurf argumentiert.
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