Merkel-Äußerung zu Thüringen-Wahl laut Verfassungsgericht unzulässig

Karlsruhe – Die Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 waren unzulässig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.

Wir senden in Kürze weitere Details.

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Karlsruhe erklärt Merkels Thüringen-Äußerung für unzulässig

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