Kubicki: Schröders Einwand gegen Büro-Streichung unbegründet

Berlin – Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki (FDP), hält den Protest von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gegen die Streichung seiner Sonderprivilegien rechtlich für unbegründet. “Aus meiner Sicht ist die rechtliche Grundlage, auf die sich der Haushaltsausschuss bei der Entscheidung, dem Altkanzler die Büroräume zu versagen, beruft, ausreichend”, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Davon abgesehen sei es aber “völlig legitim, dass Gerhard Schröder alle juristischen Mittel prüft, wenn er der Auffassung ist, in seinen Rechten verletzt worden zu sein”. Zugleich sprach sich Kubicki insgesamt dagegen aus, ehemaligen Bundeskanzlern dauerhaft ein Büro zur Verfügung zu stellen. “Wir müssen grundsätzlich prüfen, ob die ehemaligen Amtsträger auf Lebenszeit eine gleichbleibend hohe Büro- und Personalausstattung benötigen, oder ob dies möglicherweise mit dem Lauf der Zeit auf null zurückgeführt werden kann”, sagte er. “Denn ich sehe nicht, warum in einer parlamentarischen Demokratie das Amt des Bundeskanzlers uns mehr Wert sein soll als das höherrangige Amt des Bundestagspräsidenten, bei denen diese Lebenszeitregelungen nicht gelten.”

Schröder steht wegen seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin unter Druck. Mitte Mai stimmte der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Abwicklung des Altkanzler-Büros. In einem Schreiben an den Gremiumsvorsitzenden Helge Braun (CDU) forderte Schröders Anwalt, diesem einen “prüffähigen- und damit rechtsmittelfähigen Bescheid” zuzustellen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen.

Foto: Gerhard Schröder (dts)

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