Karlsruhe – Bundesverfassungsrichter Peter Müller hat mit Blick auf das geplante Demokratiefördergesetz der Bundesregierung daran erinnert, dass sich der Staat neutral verhalten müsse, wenn er Nichtregierungsorganisationen dauerhaft finanziell fördert. Es sei zwar das gute Recht des Staates, für Gemeinwohlziele an Vereine und Verbände Gelder zu verteilen.
Der Staat dürfe seine Neutralitätsposition aber nicht verlassen, sagte Müller der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die staatliche Förderung von Organisationen müsse grundsätzlich neutral „gegenüber politischen und gesellschaftlichen Bestrebungen“ erfolgen. Müller äußerte zudem Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieses sei möglicherweise „noch nicht der Weisheit letzter Schluss“.
Bei der Frage, wie extremistische Meinungsäußerungen im Internet zu regulieren seien, gäbe es weitere „Klärungsnotwendigkeiten“. Der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands sagte außerdem, dass etliche Teilnehmer der Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen keine Extremisten seien. Werde aber von einer „Corona-Diktatur“ gesprochen und zum Widerstand aufgefordert, obwohl die grundgesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlägen, sei möglicherweise die Grenze zum politischen Extremismus überschritten.
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