Berlin – Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat das Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen 101-jährigen ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen gelobt. „Ich begrüße die Entscheidung des Landgerichts“, sagte Klein dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Das Urteil mache deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kenne. Der Angeklagte habe vor rund 80 Jahren schwere Schuld auf sich geladen. „Es ist kein Ruhmesblatt, weder für die DDR, in der der Angeklagte lebte, noch für die Bundesrepublik Deutschland, dass der ehemalige Wachmann so lange unbehelligt lebte und die Anklage erst so spät erfolgte.“ Dabei dankte der Antisemitismusbeauftragte besonders einem Vertreter der Nebenklage, der über viele Jahre als Staatsanwalt bei der Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg tätig gewesen sei. „Durch seinen unermüdlichen Einsatz insbesondere im Fall Demjanjuk hat er eine Änderung der Rechtsprechung herbeigeführt“, sagte Klein. Nun gelte die Mitarbeit in einem Lager als Tat. Die vermeintlich kleinen Rädchen im Konzentrationslager hätten nämlich alle einen Beitrag zum Massenmord geleistet.
Foto: Felix Klein (dts)