Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht an ihrer Forderung fest, dass die Bundesregierung diese aus politischen Gründen aussetzen solle. „Die DKG hat niemals angezweifelt, dass der Gesetzgeber rein rechtlich befugt ist, eine einrichtungsbezogene und im Übrigen auch eine allgemeine Impfpflicht in Kraft zu setzen“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).
Man habe diese Vorhaben auch befürwortet und unterstützt. „Insofern überrascht uns das Urteil nicht.“ Man müsse aber zwischen der rein rechtlichen und der politischen Bewertung unterscheiden. „Grundsätzlich haben wir die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht befürwortet, wenn denn auch eine allgemeine Impfpflicht folgt.“ Man sei deshalb der Auffassung, „dass es angesichts des politischen Scheiterns einer allgemeinen Impfpflicht konsequent wäre, auch die politische Entscheidung zu treffen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen“, sagte Gaß.
Foto: Aufgezogene Impfspritzen (dts)