Berlin – Die von der Ampelkoalition angestrebte Beteiligung von Vermietern an den Heizkosten könnte aus Sicht der Bundesregierung zum Fall für die Gerichte werden. Das geht aus dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten hervor, über den das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet.
„Es ist nicht auszuschließen, dass es im Mietverhältnis anfänglich Unsicherheiten in der Anwendung der neuen Rechtslage gibt“, heißt es in dem gemeinsamen Text von Bundeswirtschafts- und -bauministerium, der voraussichtlich nächste Woche vom Kabinett verabschiedet werden soll. „Dies kann in vereinzelten Fällen zu vermehrtem Beratungsbedarf bis hin zu einer gerichtlichen Klärung und geringfügigen Mehrbelastung der Gerichte führen.“ Zugleich gehen die Ministerien davon aus, dass der Effekt „nach Klärung der Rechtslage durch Gerichte und Marktteilnehmer sowie mit zunehmender Bekanntheit bei den beteiligten Kreisen“ wieder nachlassen werde. Für die Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern soll künftig ein Zehn-Stufen-Modell gelten.
Im Kern sieht dies vor: Je schlechter das Haus gedämmt ist und je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso stärker werden die Mieter entlastet und die Vermieter zur Kasse gebeten. Der CDU-Wohnungspolitiker Jan-Marco Luczak warf der Ampelkoalition vor, mit ihren „extrem bürokratischen und komplizierten“ Plänen Vermieter und Mieter „sehenden Auges in Prozesse hineinzutreiben“. Der baupolitische Sprecher der FDP, Daniel Föst, betonte hingegen die Vorteile. Mieter könnten durch ihr Verhalten den CO2-Ausstoß ihrer Wohnung reduzieren, Eigentümer durch energetische Sanierung das Gebäude insgesamt „klimafit“ machen.
„Uns war wichtig, eine pauschale und wirkungslose hälftige Aufteilung des CO2-Preises zu verhindern“, sagte Föst dem „Handelsblatt“.
Foto: Heizung (dts)