Berlin – Die Ampel-Koalition hat sich auf die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern verständigt – allerdings erst ab dem kommenden Jahr. Nach Informationen der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Kabinett abgestimmt werden soll, darauf geeinigt, beim Wohngebäuden ab dem 1. Januar 2023 ein Stufenmodell einzuführen.
Während in besonders gut gedämmten Gebäuden mit dem Energieeffizienzhausstandard 55 Mieter demnach weiterhin 100 Prozent des CO2-Preises zahlen müssen, liegt der Anteil der von Mietern zu zahlenden CO2-Abgaben in besonders schlecht gedämmten Häusern mit einem CO2-Ausstoß von mindestens 52 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr bei nur 10 Prozent. Insgesamt sieht das Stufenmodell zehn verschiedene Abstufungen um jeweils zehn Prozentpunkte vor. Die zu tragenden CO2-Kosten von Mietern und Vermietern sollen im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung festgelegt werden. Erfasst werden von diesem Modell laut des Gesetzesentwurfs 13,66 Millionen Wohnungen.
Nicht gelten soll die Regel für Wohnungen, in denen Brennstoffe verwendet werden, die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits mit einem CO2-Preis belegt sind. Das ist etwa für Wohnungen der Fall, die bereits mittels Fernwärme mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Ausnahmen sind zudem für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude, in denen es etwa rechtliche Verpflichtungen zur Nutzung von Wärmelieferungen gibt, vorgesehen. In diesen Gebäuden soll der Anteil, den der Vermieter zu tragen hätte, um die Hälfte gekürzt werden.
Beim in der Koalition strittigen Thema zur CO2-Bepreisung von Nicht-Wohngebäuden haben sich die Koalitionäre darauf geeinigt, den CO2-Preis hälftig zwischen Vermieter und Mieter zu teilen. Spätestens ab 2026 soll auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell erarbeitet werden.
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