Berlin – Die Einführung eines „Gewerbediesels“ ist nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland nicht möglich. Ein Energiesteuersatz für „Gewerbediesel“ unterhalb des seit 2003 geltenden Niveaus würde gegen Europarecht verstoßen, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Dieselkraftstoff wird demnach national seit dem 1. Januar 2003 in unveränderter Höhe besteuert. Eine Differenzierung zwischen gewerblich und nicht gewerblich genutztem Dieselkraftstoff sei nur zulässig, wenn die Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie eingehalten würden und der Steuersatz für gewerblichen Dieselkraftstoff nicht unter den am 1. Januar 2003 national gültigen Steuersatz gesenkt werde, so die Bundesregierung.
Foto: Lkw (dts)