Autoindustrie kritisiert neues Preiserhöhungsrecht für Gasversorger

Berlin – Die deutsche Autoindustrie kritisiert das neue Preisanpassungsrecht für Gasversorger, das die Ampelkoalition in die Novelle des Energiesicherungsgesetzes aufnehmen will. Mit dieser „einseitigen“ Norm könnten „Gasversorger ihre Mehrkosten im Falle einer Gasmangellage vollständig auf die Bevölkerung und Unternehmen abwälzen“, sagte Andreas Rade, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie (VDA), dem „Spiegel“.

„Existenzgefährdende Belastungen für die Industrie und soziale Verwerfungen müssen in jedem Fall vermieden werden.“ Die Gesetzesnovelle, die der Bundestag vergangene Woche beschlossen hatte, wird an diesem Freitag im Bundesrat behandelt. Sie enthält eine Regelung, wonach die Energieunternehmen im Fall verminderter Gasimporte ihre Preise erhöhen können – und zwar bereits auf der „Alarmstufe“, der zweiten von drei Stufen des Notfallplans Gas. Derzeit gilt Stufe eins. Wenn der Bundeswirtschaftsminister die Alarmstufe ausruft, können die Versorger laut Gesetzentwurf ihre Preise binnen einer Woche erhöhen, unabhängig von bestehenden Verträgen oder Preisgarantien. Zwar müssen sie eine solche Tarifsteigerung vorher ankündigen, ihre Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht. Aber im Ernstfall würden die betroffenen Abnehmer kurzfristig kaum alternative Anbieter finden. „Für den Fall einer Gasknappheit und stark steigender Preise sollte die Bundesregierung die existenziellen Mehrbelastungen für Industrie und Verbraucher durch schnelle und unbürokratische Ausgleichsmaßnahmen abfedern“, forderte Rade. Übersetzt könnte das beispielsweise heißen: Der Staat würde den Gaskonsum subventionieren.

Foto: Gas-Verdichterstation Mallnow (dts)

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