Russland

Gericht eröffnet zweites Verfahren gegen Owssjannikowa

Gericht eröffnet zweites Verfahren gegen Owssjannikowa. Die TV Moderatorin Owssjannikowa wurde bereits zur einer Strafe von 30.000 Rubel verurteilt. Wegen der Einführung eines neuen Mediengesetzes in Russland wird Sie nun ein zweites mal angeklagt. Nun droht Ihr eine weitere Strafe von rund 50.000 Rubel. Das sind rund 450€. Das Mediengesetz sieht maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor. Wie nun das Gericht urteilen wird bleibt offen. Jedoch ist nicht von einer Maximalstrafe auszugehen.

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