Stachelhalsbänder bei Polizeihunden

Stachelhalsbänder bei Polizeihunden bleiben weiterhin verboten. Der Tierschutzbund lobt die Entscheidung, sowie das der Antrag zurückgezogen wurde. Bei einigen ausgebildeten Polizeihunden kam es in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten beim Lösen des Bisses. Daher wurde ein Antrag gestellt, dass man eine Ausnahmeregelung verankert, wobei Polizeihunde mit Stachelhalsbänder genutzt werden dürfen.

Dies ist nach Ansicht der falsche Weg, den Besten Freund des Menschen als Waffe zu konditionieren. Die entsprechende Tiere werden jetzt rekonditioniert und für andere Bereiche ausgebildet. Jeder Hund eignet sich als Polizei Hund man sollte dabei jedoch seine Wesenszüge berücksichtigen bevor man Ihn ausbildet. Hier haben eindeutig die Menschen den Fehler gemacht und nicht das unschuldige Tier und daher ist folgerichtig ein Stachelhalsband zum lösen eines Bisses nicht der richtige Weg.

Jeder Arbeitgeber hat bei einen Angestellten eine Probezeit und wenn man für die eine Aufgabe nicht geeignet ist, sind heutzutage Arbeitgeber bemüht denjenigen eine Andere Aufgabe zu geben um die Arbeitskraft nicht zu verlieren, ähnlich ist es in diesem Beispiel.

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