Kredit

Ist Ihr Dispositionskredit Wucher?

Ist Ihr Dispositionskredit Wucher? Die Grenzen bemessen sich jedoch nach den Vorschriften des § 138 BGB über das Wucherverbot. Demnach darf der Zinssatz nicht über dem Doppelten des vergleichbaren marktüblichen Zinssatzes liegen.

Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte BGB § 288 (1) liegt bereits seit 1. Juli 2016 bei 4,12 Prozent. Das ist schon ein ein Zinssatz wo Versäumnisse mit eingeräumt sind. Der marktübliche Zinssatz müsste also unter diesem Zinssatz liegen.

Als Vergleichsgröße werden Zinssätze für entsprechende Kredite in vergleichbarer Höhe und für Personen vergleichbarer Bonität herangezogen.

Demnach dürfte der Dispositionszins maximal 8,24% seit dem 01.07.2016 liegen. Wir wissen das es bei den Banken auch noch heute zweistellige Zinssätze gibt.

Auch der Leitzins ist sehr viel niedriger geworden über die Jahre, die Banken haben jedoch kaum Ihren Dispositionszinssatz angepasst, daher sind Schätzungsweise über 50% der aktuellen Dispositionskredite unserer Meinung nach Wucher.

Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Man kann sich auch schwer einen Rechtsanwalt leisten wenn man im Dispositionskredit ist. Und genau das Nutzen die Banken aus.

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