Bayern will keine Impfpflicht im Gesundheitssystem nach Aussagen von Herrn Söder soll es deutlich Übergangsregelungen geben, die Zeit gewinnen sollen, bis es nicht mehr erforderlich sein wird. In der Verordnung die am 15.3. greifen soll, muss jeder Angestellte im Gesundheitswesen einen Nachweis über seinen Impfstatus vorlegen. Für den Fall, dass keine Impfung aus gesundheitlichen Gründen erfoderlich ist, muss dieses auch nachgewiesen werden. Ansonsten würde grundsätzlich das Beschäftigungsverbot greifen.
Dabei haben wir derzeit durch die hohe Anzahl der Ansteckungen im Gesundheitssystem das Problem, das der Dienstbetribe aufrecht erhalten werden muss und diese zusätzliche Regelung würde für noch weniger zur Verfügung stehendes Personal sorgen. Damit würde das Gesundheitssystem mehr gefährdet werden, als diese Verordnung nutzen würde, sowie durch Covid 19 Patienten belasstet ist.